BFS-SAARVOLLEY

Breiten- und Freizeitsport im saarländischen Volleyball-Verband (SVV)

BFS-Glossar

Spielberechtigung

Das Thema Spielberechtigung ist in der BFS-Spielordnung im § 4 (Spielberechtigung) geregelt.

Da es öfter Nachfragen gab, wie die Regelung auszulegen ist, wurde in der BFS Mannschaftsführerbesprechung vom 06.03.2018 folgendes festgestellt:

Zitat Protokoll TOP 7: „Ein aktiver Spieler ist ein Spieler, der aktiv in der Erwachsenen- oder Jugendrunde mitspielt und auch eingesetzt wurde. Es gilt ein Spielverbot von drei Monaten vor bzw. nach der Teilnahme am aktiven Spielbetrieb. D.h. es geht auch nicht, dass ein Spieler in der BFS-Runde spielt und kurz danach (innerhalb der drei Monate) wieder in der Aktivenrunde spielt.“

Zur weiteren Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Spielordnung vom „Einsatz“ eines Spielers spricht. Es spielt insofern keine Rolle, ob ein Spieler einen gültigen Spielerpass in der Erwachsenen- oder Jugendrunde besitzt oder nicht, sondern, ob er bei Spielen tatsächlich eingesetzt wurde.
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 Stand: So., 09.03.2025, 12:55