BFS-Glossar
Disqualifikation und Ausschluss
Eine Mannschaft, die während einer Spielrunde zu Spielen an zwei Spieltagen nicht antritt, wird von der laufenden Spielrunde ausgeschlossen und gilt als Absteiger. Alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Spiele sind zu annullieren.Bei Verstößen gegen § 4.1 wird die betreffende Mannschaft aus der laufenden Spielrunde ausgeschlossen (siehe § 5.3).
Ausgeschlossene Mannschaften nach § 7.2 gelten als Absteiger aus der jeweiligen Leistungsklasse in die nächst tiefere Leistungsklasse.
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Stand: Mi., 21.11.2012, 14:00