BFS-Glossar
Spielrechte
Die Spielrechte (LK-Einstufung) einer Mannschaft liegen beim Verein.Eine Mannschaft kann auf Antrag beim BFS-Spielausschuss ihren Namen ändern. Sie ist berechtigt und verpflichtet ihre Spielrechte wahrzunehmen.
Ein Neuanfang in der LK III ist jedem Verein möglich.
Stand: Mi., 21.11.2012, 15:00